Deutsch qualifiziert
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Das Land Sachsen bietet Personen mit Migrationshintergrund unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme an Sprachkursen an. Das Ziel dieser Kurse – wie dem Kurs „Deutsch qualifiziert“ – ist es, die Integration in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu verbessern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der sächsischen Gesellschaft zu stärken.
Voraussetzungen
Zur Teilnahme an diesem Kurs sind Personen mit Migrationshintergrund berechtigt, die:
- über Deutschkenntnisse in der Niveaustufe A1 verfügen
- keinen Anspruch auf einen Integrationskurs nach § 43 Aufenthaltsgesetz haben
- sofern sie Asylsuchende sind oder ihr Antrag erfolglos war, einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt im Freistaat Sachsen zugewiesen sind
- sie nicht Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a Asylgesetz sind
- sofern sie geduldet sind, kein Fall des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 und 2 Aufenthaltsgesetz vorliegt
Bei Interesse nehmen sie gern Kontakt auf.
Informationen zum Kurs
"Deutsch qualifiziert"
Kosten
Unsere Landessprachkurse werden durch den Freistaat Sachsen im Rahmen des Programms Integrative Maßnahmen gefördert. Dies bedeutet:
- Kursteilnehmer müssen keinen eigenen Kostenbeitrag bezahlen.
- Fahrtkosten werden ab einer Entfernung von mehr als 3 km zum Schulungsort erstattet.
Kursdauer
400 Unterrichtstunden zu je 45 Minuten
Ziel des Kurses "Deutsch qualifiziert"
Das Ziel des Landessprachkurses Deutsch qualifiziert ist das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
Wir bieten unseren Kurs "Deutsch qualifiziert" an allen Standorten in Bautzen, Dresden und Hoyerswerda an. Sollten Sie Fragen zu den Kurs haben, kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder Mail. Wir beraten Sie gern! Wir prüfen auch, ob Ihr Kurs gefördert wird oder ob die Bezahlung durch Sie erfolgen muss.