Alphabetisierungskurse
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Das Land Sachsen bietet Personen mit Migrationshintergrund unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme an Sprachkursen an. Das Ziel dieser Kurse – wie dem Alphabetisierungskurs – ist es, die Integration in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu verbessern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der sächsischen Gesellschaft zu stärken.
Voraussetzungen
Zur Teilnahme an diesem Kurs sind Personen mit Migrationshintergrund berechtigt, die:
- Analphabeten in ihren Herkunftsländern sind.
- keine Deutschkenntnisse haben.
- keinen Anspruch auf einen Integrationskurs nach § 43 Aufenthaltsgesetz haben.
- sofern sie Asylsuchende sind oder ihr Antrag erfolglos war, einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt im Freistaat Sachsen zugewiesen sind.
- sie nicht Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a Asylgesetz sind.
- sofern sie geduldet sind, kein Fall des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 und 2 Aufenthaltsgesetz vorliegt.
Bei Interesse nehmen sie gern Kontakt auf.
Informationen zum Alphabetisierungskurs
Kosten
Unsere Landessprachkurse werden durch den Freistaat Sachsen im Rahmen des Programms Integrative Maßnahmen gefördert. Dies bedeutet:
- Kursteilnehmer müssen keinen eigenen Kostenbeitrag bezahlen.
- Fahrtkosten werden ab einer Entfernung von mehr als 3 km zum Schulungsort erstattet.
Kursdauer
400 Unterrichtstunden zu je 45 Minuten
Ziel des Alphabetisierungs - kurses
Das Ziel des Landessprachkurses „Alphabetisierung“ ist eine elementare Sprachanwendung auf dem Sprachniveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
Wir bieten unsere Alphabetisierungskurse an allen Standorten in Bautzen, Dresden und Hoyerswerda an. Geprüft wird auch, ob Ihr Kurs förderfähig ist oder ob die Bezahlung durch Sie erfolgen muss. Sollten Sie Fragen zu den Kursen haben, kontaktieren Sie uns einfach per Telefon oder Mail. Wir beraten Sie gern!